Falk Nötzold /
Thomas Frevert GbR
gültig ab
01.01.2009
I. Allgemeines
(1) Für die Leistungen des Unternehmens Kochagentur
Falk Nötzold / Thomas Frevert GbR (nachfolgend "wir" bzw.
"uns") sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen
maßgeblich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen
des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir haben ihre Geltung
ausdrücklich schriftlich anerkannt.
(2) Soweit nichts
anderes bestimmt ist, sind unsere Angebote freibleibend. Ein Vertrag kommt
durch unsere schriftliche Bestätigung der Bestellung des Kunden zustande,
sofern er nicht früher durch Annahme der Lieferung / Leistung durch den Kunden
zustande kommt.
(3) Ein Vertrag über die Teilnahme des Kunden an einer
auf unserer Homepage www.kochagentur.info, www.kochkurse-dresden.de oder www.mietkoch-dresden.de angebotenen Veranstaltung kommt durch die
Buchung des Kunden mit Hilfe des Online-Buchungsformulars, dem Zugang des
Online-Formulars via Internet auf unserem Email-Server und die durch uns
erteilte Buchungsbestätigung zustande.
(4) Alle Vereinbarungen, die die Parteien in Bezug auf
die durch uns zu erbringende Leistung getroffen haben, ergeben sich aus der
Bestellung / Buchung und der Bestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der
schriftlichen Bestätigung.
II. Tätigkeitsfeld
(1) Unser Tätigkeitsfeld
beinhaltet eine große Vielfalt verschiedener Leistungen. Insbesondere bieten
wir Kochkurse, Mietkoch Leistungen, Catering Leistungen, Eventorganisation und
- durchführung sowie Firmen-Kochevent Veranstaltungen an. Die jeweils dazugehörigen
Leistungsbestandteile können variieren.
Catering umfasst in der Regel
die Zubereitung und Lieferung von Speisen, die Lieferung von Getränken, die
Bewirtung, die Vermietung von Zubehör, z.B. Geschirr, Zelte, Bestuhlung usw.
oder Räumlichkeiten. Eine Event-Veranstaltung kann das Lehren der Zubereitung
von Speisen mit der Stellung der Zutaten (Kochkurs) beinhalten oder die
Zubereitung von Speisen zum Verzehr sowie den Ausschank von Getränken und ggf.
die Unterhaltung durch Künstler. Für die Durchführung von
Incentiv-Veranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen kann das beschriebene
Tätigkeitsfeld erweitert werden. Die zu einer Veranstaltung gehörigen
Leistungen werden in der Beschreibung der Veranstaltung durch uns festgelegt
oder mit dem Kunden im Einzelnen vereinbart.
(2) Die oben beschriebenen
Tätigkeiten können im Rahmen von „eigenen Veranstaltungen" oder
„Kunden-Veranstaltungen" durchgeführt werden. Soweit wir Veranstaltungen
für eigene Rechnung und im eigenen Namen planen, organisieren und durchführen
und der Kunde als Gegenleistung für sein zu entrichtendes Entgelt, das Recht
erhält, an der Veranstaltung teilzunehmen, handelt es sich um eine eigene
Veranstaltung.
III. Preise, weitere
Regelungen
(1) Die angegebenen Preise
sind Nettopreise inklusive des am Tage der Leistung gültigen
Umsatzsteuersatzes.
(2) Auch bei bestätigten Aufträgen behalten wir uns nach billigem
Ermessen eine Anpassung der Preise vor, wenn im Zeitraum zwischen dem Datum der
Bestellung des Kunden und dem Datum der Leistung an ihn eine Erhöhung der
Kostenfaktoren, insbesondere aufgrund von Lohnänderungen oder
Warenpreissteigerungen, von mehr als 5 % eintritt. Diese Regelung gilt
ausschließlich für Kunden, die als Unternehmer, im Rahmen ihres Unternehmens
die vereinbarten Leistungen erhalten, oder für juristische Personen des
öffentlichen Rechts.
(3) Es gelten folgende Zahlungsziele: Das Entgelt für die über die
Internet-Homepage www.kochagentur.info buchbaren Veranstaltungen ist im Voraus
zu entrichten durch Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung der
Veranstaltung. Der letzte Tag des jeweils genannten Zeitraums bezeichnet den
Tag des Zahlungseingangs bei uns. Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht
in vereinbarter Höhe oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet, so sind
wir berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurückzutreten.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, der im Rahmen seines Unternehmens die
vereinbarten Leistungen erhält, oder ist er eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, so kann er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen derartiger Forderungen ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er ferner
nur ausüben, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
IV. Spezifikationen,
Beschaffenheit
(1) Falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, geben die
Spezifikationen, Beschreibungen und sonstigen Angaben über die Beschaffenheit
der Leistungen durchschnittliche Erfahrungswerte wieder, von denen
unwesentliche Abweichungen im Einzelfall jeweils möglich sind.
(2) Wir sind jederzeit berechtigt, die Spezifikationen der Leistungen zu
ändern oder durch andere zu ersetzen, sofern ein wichtiger Grund dafür vorliegt
und dadurch die Leistungen nicht wesentlich abgewandelt wird. Etwaige Garantien
bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Alle Beschaffenheitsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung.
V.
Höhere Gewalt
(1) Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus. Terrorismusverdacht, Aufruhr,
Streik, Aussperrung, Störung in der Energie- und Rohstoffversorgung oder andere
Ereignisse, die wir trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten
(Höhere Gewalt), befreien uns von der Leistungsverpflichtung für die jeweilige
Dauer dieser Störung ohne eine Ersatzpflicht. Soweit die Leistung nach Wegfall
der Störung objektiv keinen Nutzen mehr für den Kunden hat oder die Erbringung
der Leistung uns nicht mehr zumutbar ist, besteht ein Rücktrittsrecht vom
Vertrag für den jeweils belasteten Vertragspartner.
(1) Wir sind berechtigt, zur
Erfüllung von Verpflichtungen Unteraufträge zu vergeben. Dem Kunden steht kein
Weisungsrecht gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen zu.
(2) Der Kunde hat uns bei der Erbringung unserer Leistungen in
erforderlichem Maße unentgeltlich nach besten Kräften zu unterstützen, z.B.
durch angemessene Mitwirkung bei der Teilnahme an einem Kochkurs, durch
angemessenes Verhalten beim Auftritt von Künstlern. Der Kunde trägt Sorge
dafür, dass seine Gäste ebenfalls in diesem Maße mitwirken. Falls für die
Erbringung unserer Leistung erforderlich, gestattet uns der Kunde den Zugang zu
seinen Räumlichkeiten. Kommt ein Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach,
so ruhen unsere vertraglich vereinbarten Leistungspflichten ihm gegenüber ohne
eine Ersatzpflicht unsererseits. Der Kunde kann bei eigenen Veranstaltungen im
Fall der Verletzung seiner Mitwirkungspflicht ohne eine Ersatzpflicht
unsererseits von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
VII. Miete und kostenlose Nutzungsüberlassung
(1) Soweit die
Nutzungsüberlassung von Zubehör, z.B. Zelt, Geschirr, Bestuhlung usw. oder von
Räumlichkeiten in unserem Angebot mit einem Preis versehen ist, handelt es sich
um Vermietung. Alles übrige Zubehör, das wir zur Durchführung der Leistung
verwenden, wird von uns kostenlos leihweise zur Verfügung gestellt.
(2) Werden Zubehör oder Räumlichkeiten vom Kunden schuldhaft beschädigt
oder zerstört, so hat der Kunde nach unserer Wahl Aufwendungs- oder
Schadensersatz zu leisten. Werden im Rahmen der Leistungserbringung das Zubehör
oder die Räumlichkeiten von Dritten genutzt, für deren Verschulden der Kunde
gemäß § 278 BGB einzustehen hat, z.B. für Personen, die auf seine Veranlassung hin
mit der Mietsache in Berührung kommen, worunter Betriebsangehörige, Verwandte,
Gäste, Kunden, Transporteure fallen, und werden das Zubehör oder die
Räumlichkeiten durch diese Personen schuldhaft beschädigt oder zerstört, so hat
der Kunde ebenfalls nach unserer Wahl Aufwendungs- oder Schadensersatz zu
leisten.
(3) Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Kunde das
gesamte Zubehör herauszugeben und die Räumlichkeiten zu verlassen. Ist der
Kunde Unternehmer, der im Rahmen seines Unternehmens die vereinbarten
Leistungen erhält, oder ist er eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
so besteht kein Zurückbehaltungsrecht am Zubehör.
VII. Stornierung von Kunden-Veranstaltungen
Der Kunde kann bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn mittels
schriftlicher Mitteilung eine Kunden-Veranstaltung im Sinne der Ziffer II
Absatz 2 kostenfrei stornieren. Danach berechnen wir nach folgender Reglung bei
Absage der Veranstaltung oder bei Absage einzelner Teilnehmer.
Ausgenommen von dieser Regelung sind
Buchungen über Dritte. Siehe Absatz
VIII Stornierung von Kochkurs-Buchungen über Dritte.
bis
14 Tage vor dem Termin 20% des
vereinbarten Preises,
bis
7 Tage vor dem Termin 50% des
vereinbarten Preises,
bis
3 Tage vor dem Termin 80% des
vereinbarten Preises,
ab 3 Tage vor dem Termin 100% des
vereinbarten Preises.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis 14 Tagen vor dem
gebuchten Termin ohne Kosten möglich. Ist keine Umsatzgarantie vereinbart
worden, werden 100% des zu erwartenden Speisen- und Getränkeumsatzes in
Rechnung gestellt, wobei die vertraglich vereinbarte Personenzahl und der
Leistungsumfang zugrunde gelegt werden. Vertraglich vereinbarte
Bereitstellungskosten der reservieren Räume werden ohne Abzug berechnet, es sei
denn, in den Räumen findet zur geplanten Veranstaltungszeit eine andere
Veranstaltung statt. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass uns kein
Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei einer Buchung von
weniger als 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn gelten die vorstehenden
Stornobedingungen sofort mit Zustandekommen des Vertrages.
Sollten sich weniger als 6 Teilnehmer zu den ausgewiesenen Kursen
anmelden, kann die Kochagentur diese Kurse ohne einen kostenausgleich absagen.
Dem Kunden ist mindestens eine Alternative angeboten werden.
Eine Stornierung seitens der Kochagentur muss mindestens eine Woche
vorher erfolgen. Kosten, welche dem Kunden durch die Stornierung des Kurses
entstehen, können nicht gegenüber der Kochagentur geltend gemacht werden. Diese
Reglung gilt auch für Kooperationspartner (z.Bsp. Pralinenherz)
VIII. Stornierung von Kochkurs-Buchungen
über Dritte
Bei Buchung unserer Leistungen im Sinne der
Ziffer II Absatz 2 über Dritte (z.
Bsp. Mydays, Jochen Schweizer, usw.) entsteht bei Stornierung der gebuchten
Veranstaltung generell eine Stornierungsgebühr. Diese beträgt mindestens 30%
des bezahlten Preises.
Bei schriftlicher
Stornierung von weniger als 14 Tagen vor der gebuchten Veranstaltung gelten
unsere Stornierungsgebühren und Bestimmungen nach Punkt VII.
über Kochagentur direkt
Bei Buchung unserer
Leistungen im Sinne der Ziffer II Absatz 2 entsteht bei Stornierung der
gebuchten Veranstaltung generell eine Stornierungs-gebühr. Diese beträgt
mindestens 20% des bezahlten Preises.
Bei schriftlicher Stornierung von weniger als 14 Tagen vor der gebuchten
Veranstaltung gelten unsere Stornierungsgebühren und Bestimmungen nach Punkt
VII.
IX. Rücktritt bei eigenen Veranstaltungen
(5) Bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl von 6
bei einer eigenen Veranstaltung gemäß Ziffer II Absatz 2 können wir von dem
zugrunde liegenden Vertrag zurücktreten. Wir werden den Kunden unverzüglich
nach dem Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Veranstaltung
hiervon in Kenntnis setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuleiten. Wird die
Veranstaltung durch die Kochagentur abgesagt, bleibt der Wert in Form eines
Gutscheines erhalten und kann jederzeit innerhalb der nächsten 3 Jahre
eingelöst werden. Im Falle eines berechtigten Rücktritts unsererseits ist ein
Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen.
X. Behördliche Erlaubnis / Abgaben bei
Kunden-Veranstaltungen
Sämtliche notwendige behördlichen Erlaubnisse hat der Kunden bei
Kunden-Veranstaltungen im Sinne der Ziffer II Abs. 2 auf eigene Kosten zu
beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Dem Kunden obliegt die Einhaltung aller relevanter Vorschriften. Für die
Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren u.a.
sind durch den Kunden fristgerecht an den Gläubiger zu zahlen. Wir sind vom
Kunden wegen solcher Forderungen auf erstes schriftliches Anfordern
freizustellen.
XI. Abwerbung von Mitarbeitern und Unterauftragnehmern Der Kunde ist verpflichtet, weder direkt noch indirekt
noch über Dritte, Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer von uns, zur Erbringung
von Leistungen unseres Tätigkeitsfeldes gemäß Ziffer II Absatz 1 zu
beschäftigen, zu vermitteln, für diese tätig zu werden. Diese Verpflichtung
gilt während und bis zu einem Jahr nach Beendigung der durch uns erbrachten
Leistungen oder, falls lediglich Verhandlungen geführt werden, aber keine
Leistung erbracht wird, bis zu einem Jahr nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung.
XII. Vertraulichkeit, Geheimhaltung Der Kunde verpflichtet sich, Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse, insbesondere seine individuellen Preise für unsere
Leistungen, die ihm aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis
anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder
fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtung zu verwenden. Dies gilt auch nach Beendigung der
Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern. Der Kunde verpflichtet sich
seine Mitarbeiter ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.
XIII. Rechte an den erbrachten Leistungen
(1) Unabhängig von den Nutzungsrechten, die wir dem Kunden an
Vertragsleistungen einräumen, behalten wir uns das Recht vor, bei Ausführungen
der vereinbarten Leistungen erworbenes Know-How anderweitig zu nutzen und zu
verwerten. Der Kunde erwirbt keinerlei Nutzungsrechte daran.
(2) Soweit wir Veranstaltungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen
planen, organisieren und durchführen und der Kunde als Gegenleistung für sein
zu entrichtendes Entgelt, das Recht erhält, an der Veranstaltung teilzunehmen,
ist es dem Kunden untersagt, selbst eine Veranstaltung in diesem Format
durchzuführen oder Dritte dabei, ganz gleich in welcher Form, zu unterstützen.
Der Begriff „Format" hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines als
Grundlage der Veranstaltung entwickelten und darin verwirklichten Konzepts. Im
Format sind Gestaltungselemente miteinander verknüpft und bilden dadurch eine
gestalterische Einheit, die es ermöglicht, eine gleichartige Veranstaltung
erneut durchzuführen.
XIV. Haftungsbeschränkung
(1) Vertragliche oder gesetzliche Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche unserer Kunden sind wie folgt beschränkt:
Die Haftung für Schäden, die durch leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei
der verletzten Pflicht um eine wesentliche Vertragspflicht, so ist die Haftung
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden
Begrenzungen der Haftung gelten nicht für Schäden, die durch grob fahrlässige
oder vorsätzliche Pflichtverletzungen herbeigeführt wurden, für den Ersatz bei
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz, im Falle der Nichteinhaltung einer
Beschaffenheitsgarantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
XV. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen, Ergänzungen oder ein etwaiger Rücktritt bedürfen der
Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht
berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten,
die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziel in rechtlich
zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Sollte in diesen Vertragsbedingungen
eine Lücke auftreten, werden die Parteien eine Regelung finden oder gelten
lassen, die dem entspricht, was sie vereinbart hätten, wenn sie den offen
gebliebenen Punkt bedacht hätten.
(3) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung
zwischen uns und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
ausgenommen das Internationale Privatrecht. Das UN-Kaufrecht findet keine
Anwendung.
(4) Nur für Kunden, die Kaufleute oder juristische Personen des
öffentlichen Rechts sind, gilt: Gerichtsstand für etwaige
Meinungsverschiedenheiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist Dresden.