Falk Nötzold / Thomas Frevert GbR
I. Allgemeines
(1) Für die Leistungen des
Unternehmens Kochagentur Falk Nötzold / Thomas Frevert GbR (nachfolgend
"wir" bzw. "uns") sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen
maßgeblich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen
des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir haben ihre Geltung
ausdrücklich schriftlich anerkannt.
(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind unsere Angebote freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung der Bestellung des
Kunden zustande, sofern er nicht früher durch Annahme der Lieferung / Leistung
durch den Kunden zustande kommt.
(3) Ein Vertrag über die
Teilnahme des Kunden an einer auf unserer Homepage www.kochagentur.info, www.kochkurse-dresden.de
oder www.mietkoch-dresden.de angebotenen Veranstaltung kommt durch die
Buchung des Kunden mit Hilfe des Online-Buchungsformulars, dem Zugang des
Online-Formulars via Internet auf unserem Email-Server und die durch uns
erteilte Buchungsbestätigung zustande.
(4) Alle Vereinbarungen, die
die Parteien in Bezug auf die durch uns zu erbringende Leistung getroffen
haben, ergeben sich aus der Bestellung / Buchung und der Bestätigung. Mündliche
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
II. Tätigkeitsfeld
(1)
Unser Tätigkeitsfeld beinhaltet eine große Vielfalt verschiedener Leistungen.
Insbesondere bieten wir Kochkurse, Mietkoch Leistungen, Catering Leistungen,
Eventorganisation und - durchführung sowie Firmen-Kochevent Veranstaltungen an.
Die jeweils dazugehörigen Leistungsbestandteile können variieren.
Catering
umfasst in der Regel die Zubereitung und Lieferung von Speisen, die Lieferung
von Getränken, die Bewirtung, die Vermietung von Zubehör, z.B. Geschirr, Zelte,
Bestuhlung usw. oder Räumlichkeiten. Eine Event-Veranstaltung kann das Lehren
der Zubereitung von Speisen mit der Stellung der Zutaten (Kochkurs) beinhalten
oder die Zubereitung von Speisen zum Verzehr sowie den Ausschank von Getränken
und ggf. die Unterhaltung durch Künstler. Für die Durchführung von
Incentiv-Veranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen kann das beschriebene
Tätigkeitsfeld erweitert werden. Die zu einer Veranstaltung gehörigen
Leistungen werden in der Beschreibung der Veranstaltung durch uns festgelegt
oder mit dem Kunden im Einzelnen vereinbart.
(2)
Die oben beschriebenen Tätigkeiten können im Rahmen von „eigenen
Veranstaltungen" oder „Kunden-Veranstaltungen" durchgeführt werden.
Soweit wir Veranstaltungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen planen,
organisieren und durchführen und der Kunde als Gegenleistung für sein zu
entrichtendes Entgelt, das Recht erhält, an der Veranstaltung teilzunehmen,
handelt es sich um eine eigene Veranstaltung.
III. Preise, weitere
Regelungen
(1)
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise
inklusive des am Tage der Leistung gültigen Umsatzsteuersatzes. Wir möchten Sie
darauf hinweisen, dass wir die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und
somit keine Mehrwertsteuer ausweisen.
(2) Auch bei bestätigten Aufträgen behalten
wir uns nach billigem Ermessen eine Anpassung der Preise vor, wenn im Zeitraum
zwischen dem Datum der Bestellung des Kunden
und dem Datum der Leistung an ihn eine Erhöhung der Kostenfaktoren,
insbesondere aufgrund von Lohnänderungen oder Warenpreissteigerungen, von mehr
als 5 % eintritt. Diese Regelung gilt
ausschließlich für Kunden, die als Unternehmer, im Rahmen ihres Unternehmens
die vereinbarten Leistungen erhalten, oder für juristische Personen des
öffentlichen Rechts.
(3) Es gelten folgende Zahlungsziele: Das
Entgelt für die über die Internet-Homepage www.kochagentur.info buchbaren
Veranstaltungen ist im Voraus zu entrichten durch Überweisung innerhalb von 7
Tagen nach der Buchung der Veranstaltung. Der letzte Tag des jeweils genannten
Zeitraums bezeichnet den Tag des Zahlungseingangs bei uns. Werden die
vereinbarten Vorauszahlungen nicht in vereinbarter Höhe oder nicht zum
vereinbarten Zeitpunkt geleistet, so sind wir berechtigt, jederzeit durch
schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, der im Rahmen
seines Unternehmens die vereinbarten Leistungen erhält, oder ist er eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, so kann er nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen derartiger
Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann er ferner nur ausüben, wenn seine Gegenforderung auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
IV. Spezifikationen,
Beschaffenheit
(1) Falls nichts anderes ausdrücklich
vereinbart worden ist, geben die Spezifikationen, Beschreibungen und sonstigen
Angaben über die Beschaffenheit der Leistungen durchschnittliche
Erfahrungswerte wieder, von denen unwesentliche Abweichungen im Einzelfall
jeweils möglich sind.
(2) Wir sind jederzeit berechtigt, die
Spezifikationen der Leistungen zu ändern oder durch andere zu ersetzen, sofern
ein wichtiger Grund dafür vorliegt und dadurch die Leistungen nicht wesentlich
abgewandelt wird. Etwaige Garantien bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Alle Beschaffenheitsvereinbarungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
V. Höhere Gewalt
(1) Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus.
Terrorismusverdacht, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Störung in der Energie- und
Rohstoffversorgung oder andere Ereignisse, die wir trotz Anwendung zumutbarer
Sorgfalt nicht abwenden konnten (Höhere Gewalt), befreien uns von der
Leistungsverpflichtung für die jeweilige Dauer dieser Störung ohne eine
Ersatzpflicht. Soweit die Leistung nach Wegfall der Störung objektiv keinen
Nutzen mehr für den Kunden hat oder die Erbringung der Leistung uns nicht mehr
zumutbar ist, besteht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag für den jeweils
belasteten Vertragspartner.
(1)
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung von Verpflichtungen Unteraufträge zu
vergeben. Dem Kunden steht kein Weisungsrecht gegenüber unseren
Erfüllungsgehilfen zu.
(2) Der Kunde hat uns bei der Erbringung
unserer Leistungen in erforderlichem Maße unentgeltlich nach besten Kräften zu
unterstützen, z.B. durch angemessene Mitwirkung bei der Teilnahme an einem Kochkurs,
durch angemessenes Verhalten beim Auftritt von Künstlern. Der Kunde trägt Sorge
dafür, dass seine Gäste ebenfalls in diesem Maße mitwirken. Falls für die
Erbringung unserer Leistung erforderlich, gestattet uns der Kunde den Zugang zu
seinen Räumlichkeiten. Kommt ein Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach,
so ruhen unsere vertraglich vereinbarten Leistungspflichten ihm gegenüber ohne
eine Ersatzpflicht unsererseits. Der Kunde kann bei eigenen Veranstaltungen im
Fall der Verletzung seiner Mitwirkungspflicht ohne eine Ersatzpflicht
unsererseits von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
VII. Miete und kostenlose
Nutzungsüberlassung
(1)
Soweit die Nutzungsüberlassung von Zubehör, z.B. Zelt, Geschirr, Bestuhlung
usw. oder von Räumlichkeiten in unserem Angebot mit einem Preis versehen ist,
handelt es sich um Vermietung. Alles übrige Zubehör, das wir zur Durchführung
der Leistung verwenden, wird von uns kostenlos leihweise zur Verfügung
gestellt.
(2) Werden Zubehör oder Räumlichkeiten vom
Kunden schuldhaft beschädigt oder zerstört, so hat der Kunde nach unserer Wahl
Aufwendungs- oder Schadensersatz zu leisten. Werden im Rahmen der
Leistungserbringung das Zubehör oder die Räumlichkeiten von Dritten genutzt,
für deren Verschulden der Kunde gemäß § 278 BGB einzustehen hat, z.B. für
Personen, die auf seine Veranlassung hin mit der Mietsache in Berührung kommen,
worunter Betriebsangehörige, Verwandte, Gäste, Kunden, Transporteure fallen,
und werden das Zubehör oder die Räumlichkeiten durch diese Personen schuldhaft
beschädigt oder zerstört, so hat der Kunde ebenfalls nach unserer Wahl
Aufwendungs- oder Schadensersatz zu leisten.
(3) Nach Beendigung der
Veranstaltung hat der Kunde das gesamte Zubehör herauszugeben und die
Räumlichkeiten zu verlassen. Ist der Kunde Unternehmer, der im Rahmen seines
Unternehmens die vereinbarten Leistungen erhält, oder ist er eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, so besteht kein Zurückbehaltungsrecht am
Zubehör.
VII r. Stornierung von
Kunden-Veranstaltungen Der Kunde kann bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mittels
schriftlicher Mitteilung eine Kunden-Veranstaltung im Sinne der Ziffer II
Absatz 2 kostenfrei stornieren. Danach berechnen wir nach folgender Reglung bei
Absage der Veranstaltung oder bei Absage einzelner Teilnehmer.
bis 7 Tage vor dem Termin 20% des
vereinbarten Preises,
bis 4 Tage vor dem Termin 50% des
vereinbarten Preises,
ab 3 Tage vor
dem Termin 100% des vereinbarten Preises.
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist
bis 3 Tagen vorher ohne Kosten möglich. Ist keine Umsatzgarantie vereinbart
worden, werden 80 % des zu erwartenden Speisen- und Getränkeumsatzes in
Rechnung gestellt, wobei die vertraglich
vereinbarte Personenzahl und der Leistungsumfang zugrunde gelegt werden.
Vertraglich vereinbarte Bereitstellungskosten der reservieren Räume werden ohne
Abzug berechnet, es sei denn, in den Räumen findet zur geplanten
Veranstaltungszeit eine andere Veranstaltung statt. Der Kunde hat das Recht
nachzuweisen, dass uns kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei einer Buchung von weniger als 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn gelten die
vorstehenden Stornobedingungen sofort mit Zustandekommen des Vertrages.
IX. Rücktritt bei eigenen
Veranstaltungen
(5) Bei Nichterreichen einer festgelegten
Mindestteilnehmerzahl bei einer eigenen Veranstaltung gemäß Ziffer II Absatz 2
können wir von dem zugrunde liegenden Vertrag zurücktreten. Wir werden den
Kunden unverzüglich nach dem Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Veranstaltung hiervon in Kenntnis setzen und ihm die
Rücktrittserklärung zuleiten. Wird die Veranstaltung abgesagt, erhält der Kunde
das bereits gezahlte Entgelt unverzüglich erstattet. Im Falle eines berechtigten Rücktritts unsererseits ist
ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen.
X. Behördliche Erlaubnis / Abgaben bei Kunden-Veranstaltungen
Sämtliche notwendige behördlichen Erlaubnisse
hat der Kunden bei Kunden-Veranstaltungen im Sinne der Ziffer II Abs. 2 auf
eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist. Dem Kunden obliegt die Einhaltung aller relevanter Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben wie z.B.
GEMA-Gebühren u.a. sind durch den Kunden fristgerecht an den Gläubiger zu
zahlen. Wir sind vom Kunden wegen solcher Forderungen auf erstes schriftliches
Anfordern freizustellen.
XI. Abwerbung von
Mitarbeitern und Unterauftragnehmern Der Kunde ist verpflichtet, weder direkt noch
indirekt noch über Dritte, Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer von uns, zur
Erbringung von Leistungen unseres Tätigkeitsfeldes gemäß Ziffer II Absatz 1 zu
beschäftigen, zu vermitteln, für diese tätig zu werden. Diese Verpflichtung
gilt während und bis zu einem Jahr nach Beendigung der durch uns erbrachten
Leistungen oder, falls lediglich Verhandlungen geführt werden, aber keine
Leistung erbracht wird, bis zu einem Jahr nach der Beendigung der
Geschäftsbeziehung.
XII. Vertraulichkeit,
Geheimhaltung Der
Kunde verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere seine
individuellen Preise für unsere Leistungen, die ihm aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertragsverhältnis anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten
und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Erfüllung
der vertraglichen Verpflichtung zu verwenden. Dies gilt auch nach Beendigung
der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern. Der Kunde verpflichtet sich seine Mitarbeiter
ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.
XIII. Rechte an den
erbrachten Leistungen
(1) Unabhängig von den Nutzungsrechten, die
wir dem Kunden an Vertragsleistungen einräumen, behalten wir uns das Recht vor,
bei Ausführungen der vereinbarten Leistungen erworbenes Know-How anderweitig zu nutzen und zu verwerten. Der Kunde
erwirbt keinerlei Nutzungsrechte daran.
(2) Soweit wir Veranstaltungen für eigene
Rechnung und im eigenen Namen planen, organisieren und durchführen und der
Kunde als Gegenleistung für sein zu entrichtendes Entgelt, das Recht erhält, an
der Veranstaltung teilzunehmen, ist es dem
Kunden untersagt, selbst eine Veranstaltung in diesem Format durchzuführen oder
Dritte dabei, ganz gleich in welcher Form, zu unterstützen. Der Begriff
„Format" hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines als Grundlage der Veranstaltung
entwickelten und darin verwirklichten Konzepts. Im Format sind
Gestaltungselemente miteinander verknüpft und bilden dadurch eine
gestalterische Einheit, die es ermöglicht, eine gleichartige Veranstaltung
erneut durchzuführen.
XIV. Haftungsbeschränkung
(1) Vertragliche oder
gesetzliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche unserer Kunden sind wie
folgt beschränkt:
Die Haftung für Schäden, die durch leicht fahrlässige Pflichtverletzungen verursacht wurden, ist
ausgeschlossen. Handelt es sich bei der verletzten Pflicht um eine wesentliche
Vertragspflicht, so ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Die vorstehenden Begrenzungen der Haftung gelten nicht für
Schäden, die durch grob fahrlässige oder vorsätzliche
Pflichtverletzungen herbeigeführt wurden, für den Ersatz bei Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz, im Falle der Nichteinhaltung einer
Beschaffenheitsgarantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
XV. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen, Ergänzungen oder ein etwaiger
Rücktritt bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung der
Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen
Bestimmung soll eine Regelung treten, die
dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziel in rechtlich zulässiger Weise
möglichst nahe kommt. Sollte in diesen
Vertragsbedingungen eine Lücke auftreten, werden die Parteien eine Regelung
finden oder gelten lassen, die dem entspricht, was sie vereinbart hätten, wenn
sie den offen gebliebenen Punkt bedacht hätten.
(3) Für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und den Kunden gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen das Internationale Privatrecht. Das
UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
(4) Nur für Kunden, die Kaufleute oder
juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, gilt: Gerichtsstand für
etwaige Meinungsverschiedenheiten, die nicht gütlich beigelegt werden können,
ist Dresden.